Aktuelles:

NEWS:

Wir sind in tiefster Trauer!

RUHE IN FRIEDEN

MARITA

(Wolpertinger 62)

 

22.12.2023

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Offizieller Start unserer Homepage

08.07.2016  20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung am :

25.02.2024 / RB

 

 

 Herbstfielddaybilder sind online!

 

Du brauchst ein gutes Messer?

Neuer Partner "MESSER-MAXX"

15% Rabatt für zugehörige der

FREIEN FUNKER HOCHRHEIN.

Mehr Infos in der OUTDOOR-RUBRIK

 

Eigener Crosslink zur Lifestream-Übertragung des Hauskanals CH28FM.

 

Auch unsere Mittwoch-

runde geht "online".

 

Die nächste Mittwochsrunde findet ab 19:00 Uhr

statt !

 

  

Herzlich willkommen!


AE 6110 unser "Giftwichtel" zur Zeit eines der kleinsten CB-Funkgeräte  auf dem Markt.

Achtung, Termin für

Frühlings-Fieldday 2024

Freitag 24. Mai

ab 14:00 Uhr

bis

Sonntag 26. Mai

bis 18:00 Uhr

auf dem

Fielddayplatz Bergalingen

beim

Salpeterer Gedenkstein

25.02.2024

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Endlich,

die Herbst-Fielddaybilder

sind online !!!

23.10.2023

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Die nächste Mittwochsrunde und

alle folgenden, bis zur

Sommerzeit,

finden schon ab 19:00 Uhr

statt !!!

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Und wieder ist ein Funkfreund
von uns gegangen.
02.03.2023
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Um mit dem neuen Alternativ-FRN-Server zu arbeiten:

 

 

weitere Info's unter:

" Eigener FRN-Raum "

 

 

Stand: 04.12.2022 / Michael / Spitzbube1 / DL3GCC

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Ihr sucht MESSER für alle Gelegenheiten?

Schaut doch mal bei

https://www.messer-maxx.de

rein!!! 

Mehr Infos in der OUTDOOR-RUBRIK

03.06.2022

 

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Wir dürfen Euch unsere neue

Partnerhomepage

vorstellen:

Funkfreunde Breisgau-Hochschwarzwald

schaut doch mal vorbei !

Hier der Link:

https://ff-b-h.de/die-funkfreunde/

12.03.2022

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Am 14.08.2021

stand Deutschland wieder kurz vor

einem BLACKOUT.

Der 5 Stufen Notfallplan der Energieversorger

musste bis Stufe 3 durchgeführt werden.

Dies beinhaltete Notabschaltungen

von Industrie und Privathaushalten.

Nie war die Wahrscheinlichkeit eines Europaweiten Blackouts

so hoch wie jetzt!

Bitte bereitet Euch auf so einen Fall vor!

Um im Notfall

in Verbindung zu bleiben,

gibt es die 

Dreier - Regel

für lizenzfreie Funker

Zu jeder 3. vollen Stunde ab Mitternacht gerechnet, 

wird das Funkgerät

mindestens 3 Minuten auf Kanal 3 FM,

und 3 Minuten auf Kanal 33 USB, 

eingeschaltet!

Das bringt alle Beteiligten zur gleichen Zeit zusammen und so kann gegenseitig geholfen werden.

So kann auch Batterie gespart werden.

Bei einem BLACKOUT müsst Ihr mit

bis zu 14 Tagen

Stromausfall rechnen!

Denkt mal drüber nach!

24.08.2021

 

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Suchaktion im Wehratal !

am 17.09.2020/17:00Uhr

-Scarlett-(26)

 

folge dem Link (Film):

(YouTube: 21.09.2020)

https://www.youtube.com/watch?v=m-gjNkEVmkU

 

 
Die junge Frau (26-Jahre-alt) ist am letzten Donnerstag auf dem Schluchtensteig gewandert und wurde zuletzt von Überwachungkameras im
Schmidt's-Markt in Todtmoos aufgezeichnet.
Seit dem ist Sie vermisst !
Wir wollen eine letzte Suchaktion starten, denn der Bannwald gehört auch zum Schluchtensteig-Wanderweg und wurde noch nicht
ab gesucht !
 
Vielleicht hast du Zeit und kannst teilnehmen.
Vielleicht kennst Du noch jemanden von der Feuerwehr der sich beteiligen würde.
 
Der Einsatz dauert 3-4 Stunden.
 
Die junge Frau war gut ausgestattet mit Isomatte und Zelt und könnte durch aus noch leben !
 
LG
73+55
Michael ( DL3GCC, Spitzbube 1 )
Bergalingen

 

16.09.2020

 

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Achtung!

Funken wärend der Fahrt ab

01. Juli 2020

verboten!

Ab Juli ist das aufnehmen oder halten des Mikrofons während der Fahrt verboten!

Ausnahmen bilden Freisprecheinrichtungen,

VOX- gesteuerte Mikes oder Umbauten-bzw. Verlängerungen der PTT - Taste.

Welche am Lenkrad oder im Fußraum betätigt werden.

 

Der genaue Wortlaut der Verfügung kann unter

http://t1p.de/woc4

nachgelesen werden!

 

16.06.2020

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WICHTIGE INFO ZUR

MITTWOCHSRUNDE !!!

Da in diesen Monaten vermehrt mit Überreichweiten zu rechnen ist,

wird das FRN Gateway am Mittwoch nur aktiv sein, wenn es die Verhältnisse zulassen.

Sind die STÖRUNGEN zu stark,

findet die Mittwochsrunde ohne

Gateway Betrieb statt.

Also nur HF Direktverbindungen.

Wir bitten dies zu entschuldigen!

Aber nur so ist einigermaßen normaler Funkbetrieb möglich.

 

23.05.2020

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Eine traurige Nachricht!

Gerhard Trefzger,

bekannt als

BIEBER 01 aus Wehr,

ist am Sonntag

den 22. März 2020,

im Alter von 54 Jahren, an seinem langen Leiden,

im Krankenhaus verstorben.

 

Die Urnenbeisetzung findet in engstem Familienkreis statt.

(wegen Corona-Pandemie)

 

Du wirst uns fehlen!

RUHE IN FRIEDEN!

24.03.2020

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ACHTUNG !!!

Es wird ein neues Waffengesetz im laufe des Jahres 2020

in Kraft treten!

Wer also mit einem Messer unterwegs sein will,

sollte sich informieren!

(Waffengesetzänderung!!!)

Das Thema wurde auch in die Rubrik

OUTDOOR

aufgenommen!

 

11.02.2020

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Wir haben eine neue

PARTNER-HOMEPAGE

Dort werden in Zukunft,

zusätzlich unsere

Veranstaltungs- und Trefftermine

veröffentlicht!

 

Schaut doch mal vorbei!!!

 www.deutscher-funk-club.de

18.01.2020

 

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Wie ihr schon bemerkt habt, ist das FM Funkmagazin seit Frühjahr 2018 nicht mehr aktualisiert worden.

Der Grund ist die schwere Erkrankung des Betreibers, Wolfgang!!!

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er den Betrieb nicht wieder aufnehmen können.


Rundfunkmuseum Welmlingen

TAG DER OFFENEN TÜR

wo?

Freiburger Str. 15

79588 Efringen-Kirchen

OT Welmlingen

 

 

sonst kann über Tel.:

07628/8804

eine Besichtigung

vereinbart werden.

EINTRITT FREI !!!

 

Spenden sind willkommen.

 

FRN - Crosslink ist eingerichtet !

 

Eigener Crosslink zur Lifestream-Übertragung des Hauskanals CH28FM.

 

Auch unsere Mittwochrunde geht "online".


Die nächsten Mittwochsrunden finden ab 20:30Uhr statt !

(Sommerzeit-Umstellung)

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Die Gateways der

DX-Group Whishey Tango

sind in Betrieb!!!

 

Kanal 34 FM (11m)

und

Kanal 5 für Freenet (2m)

genaueres siehe hier!

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Ihr sucht ein gutes Messer

für Eure Outdooraktivitäten ?

Und dann noch zu einem

super Preis !!!

Dann schaut in unsere

OUTDOOR - RUBRIK

unter

"Top Messer zu Hammerpreisen"

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Neu !!!

Terminkalender

auf der Startseite ganz unten.

Dort werden zukünftig unsere Termine

für

Veranstaltungen und Treffs

zu finden sein.

25.12.2018

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NEU !!!

Aktions Shop der DXGWT

den Link findet Ihr auf der Startseite.

28.10.2018

 

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Wir sind froh Euch mitteilen zu können, dass die Meinungsverschiedenheit mit der

DX-Group Whiskey Tango

geklärt werden konnte.

Wir freuen uns in Zukunft gemeinsam

die QRG zu beleben und Spaß am gemeinsamen Hobby zu haben.

 

Vy 73 & 55

Die freien Funker Hochrhein Südschwarzwald

08.10.2018

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Einjähriges Pilotprojekt in Hessen

Rettungsgasse:

Feuerwehr kann LKW-Fahrer

per CB Funk in 8 Sprachen warnen.

Siehe Artikel in der

"Frankfurter Neue Presse"

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PLC-Störungen

(durch Powerlineadapter)

des CB-Funks: Kunden sollen sich selbst helfen...

 

siehe Artikel im Funkmagazin

 

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Auf vielfachen Wunsch

hier das Dokument

"Die Antenne des Nachbarn"

zum ausdrucken.

Dort wird von einem Funkamateur mit

verständlichen Worten erklärt,

was es mit der riesigen Antenne des Nachbarn auf sich hat.

 

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NEU!!!

LOGO-Aufkleber eingetroffen !
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Am Dienstag, den 22. Mai 2018 sind die brandneuen Aufkleber von unserm Logo

( mit einemDurchmesser von 8cm) eingetroffen !
Sie haben einen weißen Hintergrund und sind auf einer wasserfesten Outdoorfolie aufgedruckt.
Die Aufkleber werden zum selbstkosten Preis angeboten und können bei mir
in Bergalingen je nach Bedarf abgeholt werden.
Sie eignen sich auch besonders gut zur Beilage von QSL-Karten-Post als Zugabe oder einfach als Auto-Aufkleber.

73+55 Michael (Spitzbube 1)

 

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NEU !!!

FUNK-RUNDE AM MITTWOCH !

 

Wir treffen uns jeden Mittwoch um 19:30 Uhr, auf Kanal 28 FM, zu einer kleinen Funkrunde.

Wem es zeitlich möglich ist, kann gerne dazustoßen.

In der Winterzeit treffen wir uns immer Mittwochs um 19:00 Uhr, also etwas früher !

Der Grund für diese Entscheidung ist, die Wahrscheinlichkeit sich zu verpassen zu verringern. Und die QRG zu beleben.

Natürlich werden wir, wann immer es die Zeit erlaubt, auch an anderen Tagen QRV sein.

Wir hoffen auf rege Teilnahme.

Natürlich völlig unverbindlich. Wer kann, der kann. Wer nicht, der nicht.

 

Also bis Mittwoch.

73 & 55

 

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VORSICHT vor Powerline Komminikation!

siehe Bericht im Funkmagazin

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Vier Monate Haft ohne Bewährung wegen Abhörens des BOS-Funks

Siehe Bericht im Funkmagazin

 

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Powerline - Marktüberwachungskampagne soll 2018 starten.

Siehe Artikel im Funkmagazin

 

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dpa: Besser Powerline als WLAN nutzen...

Wer Internet in weit vom Router entfernte Räume des Hauses bringen will, der sollte besser Powerline als WLAN nutzen. Diesen (aus Sicht von Kurzwellen-Nutzern zweifelhaften) Rat hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einer Agentur-Meldung verbreitet, die offensichtlich kritiklos und ohne weitere Recherche von verschiedenen Zeitungen übernommen wurde.

Die dpa beruft sich in ihrer Meldung auf einen Beitrag in der Zeitschrift "mac & i". Die Zeitschrift "mac & i" ist ein zweimonatlich erscheinender Ableger des renommierten Computer-Magazins c't, das im Heise-Verlag erscheint.

In dem "mac & i"-Beitrag wird nirgendwo auf das Störpotenzial hingewiesen, das die Powerline-Technologie systembedingt in sich birgt. In dem Beitrag heißt es zwar, "die Leitungsqualiät für die hochfrequenten Signale [sei] im Stromkabel dürftig, der Störpegel hoch und unregelmäßig". Der Autor bezieht dies jedoch nur auf Störungen, die die Datenübertragungsrate negativ beeinflussen. Auf den Umstand, dass bei Powerline ungeschirmte Stromkabel für die Übertragung von HF-Signalen genutzt werden, die Kabel deshalb wie Antennen wirken und erhebliche Störungen im Kurzwellenbereich verursachen können, geht der Autor mit keinem Wort ein.

Auch in einer c't-Sonderpublikation zum Thema "Netzwerke" aus dem Jahre 2016 wird Powerline zwar ausführlich beschrieben, aber ebenfalls nicht auf das Störpotenzial dieser Übertragungstechnik eingegangen.

Noch fünf Jahre zuvor, im Januar 2011, hatte sich die c't nicht gescheut, ausführlich über die Störproblematik von Inhouse-Powerline-Geräten zu berichten und dazu auch Stellungnahmen von betroffenen Frequenznutzern und Herstellern einzuholen (das Funkmagazin berichtete).

Allerdings hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Zeitschrift schon damals mitgeteilt, dass bei ihr nur wenige Störungsmeldungen zu Powerline eingegangen seien. Auch in den BNetzA-"Jahresberichten" der vergangenen Jahre wurden Störungen durch Powerline nicht erwähnt.

Nutzer der Kurzwelle wie CB-Funker, Funkamateure und Kurzwellenhörer klagen dagegen unvermindert über Störungen durch Powerline-Anlagen. Die Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX rat Käufern von Powerline-Geräten, sich vom Händler ein Rückgaberecht und die Kostenübernahme für durch Powerline verursachte Schäden schriftlich bescheinigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular kann im Internet unter www.addx.de/plc/PLC-Muster03.pdf heruntergeladen werden. Umfangreiche Informationen zu Powerline sind auf den Webseiten des DARC und der ADDX unter http://t1p.de/darc-zu-plc und www.addx.de/plc/plc.php zu finden, Audio-Beispiele gibt es unter http://t1p.de/plc, Video-Clips sind unter http://t1p.de/youtube-plc zu finden.

Funkstörungen durch Powerline-Installationen sollten unbedingt der Störungsstelle der Bundesnetzagentur unter Tel. 048 21 89 55 55 oder per E-Mail unter funkstoerung@bnetza.de gemeldet werden.

- wolf -

 

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

 

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Am 08.Nov.2017 wurde das DVB-T Signal des Hochrhein-Senders (Jungholz-Bergalingen) für immer abgeschaltet !
  In Zukunft wird vom Hochrhein-Sender nur noch das DAB+ Radioprogramm von 13 digitalen Radiosendern übertragen.
Der Sendemast wird z.Zt. als Plattform für den Mobilfunk zum

Beispiel von VODAFON genutzt !

Sehr schade.

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"Funkgeräte am Steuer": StVO-Änderung seit 19.10.2017 in Kraft

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der unter anderem das bisher auf Mobiltelefone beschränkte "Handyverbot am Steuer" auf alle elektronischen Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet wird, ist am 19. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Seitdem dürfen gemäß § 23 Abs. 1a StVO derartige elektronische Geräte vom Fahrzeugführer bei eingeschaltetem Motor nur benutzt werden, wenn "hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird"
und entweder
"zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist"
oder
"nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird".

Diese Regelung wurde schon in der Planungsphase von Funkanwendern heftig kritisiert, weil sie auch das Halten eines Mikrofons und das Drücken der PTT-Taste umfasst (das Funkmagazin berichtete mehrfach). Nach Protesten von Funkgeräte-Anwendern und -Herstellern beschloss der Verordnungsgeber, in § 52 Abs. 4 StVO festzulegen, dass die oben genannte neue Regelung "im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden" ist.

Der vollständige Wortlaut der Änderungsverfügung kann im Internet unter http://t1p.de/woc4 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

 

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Neue Rubrik "OUTDOOR" ist dazu gekommen.

Man darf gespannt sein.

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Bundesrat billigt Änderungen von StVO und Frequenzplan

Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 22. September 2017 u.a. geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Frequenzplans zugestimmt.

Mit der geplanten Änderung der StVO soll unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach). Der Bundesrat billigte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. (Vom Rechtsausschuss vorgeschlagene redaktionelle Änderungen fanden keine Zustimmung. Für die Kernforderung der geplanten Änderung hat dies jedoch keine Bedeutung.) Für Funkgeräte ist eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020 vorgesehen.

Mit der geplanten Änderung des Frequenzplans soll unter anderem der Frequenzbereich 5351,5 - 5366,5 kHz dem Amateurfunkdienst mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen werden. Außerdem soll der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08 - 51 MHz auf 50,03 - 51 MHz erweitert werden (max. zulässige Strahlungsleistung 25 Watt ERP). Die genannten Frequenzbereiche im 60-m- und 6-m-Band konnten in Deutschland bislang nur aufgrund von "Duldungen" der BNetzA von Funkamateuren genutzt werden.

Die genannten Änderungen treten mit der nunmehr erfolgten Zustimmung des Bundesrates nicht "automatisch" in Kraft. Sie müssen anschließend erst von den zuständigen Bundesministerien in Form von Rechtsverordnungen erlassen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Neues Funkanlagengesetz (FuAG) in Kraft getreten

Das neue Funkanlagengesetz (FuAG) wurde am 3. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten. Das Gesetz war bereits Ende April 2017 vom Bundestag beschlossen worden (das Funkmagazin berichtete).

Das neue FuAG ersetzt das bisherige "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG), das gleichzeitig außer Kraft tritt.

Was ändert sich durch das neue FuAG?

Im Gegensatz zum alten FTEG gilt das neue FuAG nur noch für Funkanlagen, nicht mehr für sog. "Telekommunikationsendeinrichtungen". In den Anwendungsbereich fallen jetzt auch reine Funkempfangsanlagen. Vom FTEG her bekannte Ausnahmeregelungen für Amateurfunkgeräte (Selbstbau- bzw. umgebaute Geräte, Bausätze) sind auch im FuAG enthalten.

Das neue FuAG enthält in erster Linie verschärfte Regelungen für sog. "Wirtschaftsakteure" (Hersteller, Importeure, Händler). Hersteller müssen ihre Funkgeräte mit einer "Typen-, Chargen- oder Seriennummer" sowie ihrem Namen bzw. ihrer Handelsmarke und ihrer Postanschrift versehen. (Bei Platzmangel kann dies auch auf der Verpackung bzw. in den Begleitunterlagen angegeben werden.). Der Handelsweg der Geräte muss rückverfolgbar sein, d. h. jeder "Wirtschaftsakteur" muss dokumentieren, von wem er ein Gerät erhalten bzw. an wen er ein Gerät abgegeben hat (gilt nicht für die Abgabe an Endkunden).

Jedem Funkgerät muss "eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen" beigefügt werden, "die zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Funkanlage erforderlich sind". Bei Funkanlagen für "nichtgewerbliche Nutzer" müssen diese Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst sein. Außerdem müssen jeder Funksendeanlage Informationen über den Frequenzbereich, die abgestrahlte maximale Sendeleistung und Angaben darüber beigefügt sein, in welchen EU-Ländern das Gerät unter welchen Bedingungen betrieben werden darf. Händler dürfen nur solche Geräte auf dem Markt bereitstellen, die entsprechend gekennzeichnet sind und denen alle Unterlagen beigefügt sind.

Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (BEMFV) , die in § 12 des alten FTEG geregelt war, ist unverändert in § 32 des neuen FuAG enthalten. Verstöße gegen die besagte Rechtsverordnung sind weiterhin mit Bußgeld bedroht.

Der volle Wortlaut des neuen FuAG kann im Internet unter www.funkmagazin.de/docs/fuag.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Google Maps Karte Fieldday - Platz

der freien Funker Hochrhein Südschwarzwald

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  Bericht im Südkurier

 über unser Fieldday  2017 !

http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rickenbach/Die-Freien-Funker-Hochrhein-Suedschwarzwald-stellen-beim-Fieldday-eine-Verbindung-bis-nach-Australien-her;art372616,9323054

 

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  Fieldday-Bericht von "Aschi"

   (Nepro 79)

https://www.wasnlos.ch/wasnlos/2017/07/07/am-fieldday-der-freien-funker-hochrhein/

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DARC  OV-A13

Ortsverband - Hochrhein-Klettgau

OV-Abende

siehe HP-Link:

http://www.darc.de/der-club/distrikte/a/ortsverbaende/13/termine/

 vy 73 Roland  ( 1. Ortsverband-Vorsitzender)

 

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DARC  OV-A09

Ortsverband - Dreiländereck

OV-Abende

siehe HP-Link:

http://www.darc.de/der-club/distrikte/a/ortsverbaende/09
vy 73 Giuseppe ( 1. Ortsverband-Vorsitzender)

 

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CB-funken während der Fahrt bald verboten !!!

Übergangsfrist von 3 Jahren, dann nur noch mit Freisprecheinrichtung.

Siehe Bericht:

"CB Funk ist kein Smartphone"

 

Funkgeräte am Steuer, neuer Verordnungsentwurf liegt vor

 

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- FRN -

Wir haben seit dem 04.08.2016 einen eigenen FRN-Raum.

Einem Kontakt in die Heimat steht also nichts mehr im Wege !   (auch im Urlaub)

 

Erklärung unter Rubrik:  EIGENER FRN-RAUM

 

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Viel spaß beim stöbern.

vy 73+55

Rolf (Union Jack)